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Der BGH verschärft die Haftung von Steuerberatern in der Unternehmenskrise

Die Rechtsfrage

Fraglich war im Streitfall, ob der StB bei einem Dauermandat insolvenzrechtliche Hinweise geben muss. Aufgrund von zwei Entscheidungen des BGH, vom 7.3.2013 – IX ZR 64/12 und vom 6.6.2013 – IX ZR 204/12 war geschlossen worden, dass eine derartige Verpflichtung bei einem Dauermandat nicht automatisch besteht.

Die Beurteilung durch den IX. Senat des BGH, BGH v. 26.1.2017 IX ZR 285/14

Der IX. Senat des BGH hat diese Aussagen nun relativiert.

Er begründet seine klarstellende Rechtsprechung unter Hinweis auf § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und der zu treffenden Fortführungsprognose im Jahresabschluss.

Allein der Hinweis darauf, dass eine bilanzielle Überschuldung vorliege, entlastet nach Auffassung des BGH den StB nicht.

Der Praxishinweis

Fraglich ist, wie Jähne, NWB 2017, 1263 ihn ihrer Veröffentlichung deutlich macht, ob es ausreichend ist, wenn der StB die insolvenzrechtlichen Prüfungspflichten expliziert ausschließt. Aus Sicherheitsgründen sollten dennoch dieser Weg begangen werden, um unnötige Risiken auszuschließen.

 

 


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