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Der BGH verschärft seine Rechtsprechung: Höhere Strafen für Steuersünder, die keine Steuererklärung eingereicht haben

Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.10.2015 – 1 StR 373/15 seine Rechtsprechung für Steuerhinterzieher erheblich verschärft. Im Urteilsfall ging es um einen Pizzabäcker, der regelmäßig einen Teil der Umsätze aus den Registrierkassen gelöscht hat. Außerdem rechnete er mit seinen Lieferanten teilweise die Warenlieferungen bar ab. Der BGH hat nun klargestellt, dass künftig ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung bereits bei der Überschreitung der Grenze von 50.000 € beginnt. Bisher galt diese Grenze nur bei falschen Steuererklärungen. Gab der Steuerpflichtige jedoch gar keine Steuererklärung ab, so galt der höhere Strafrahmen erst ab dem doppelten Betrag. Der Unterschied ist beträchtlich, da auf einer Steuerverkürzung in großem Ausmaß eine Mindeststrafe von 6 Monaten im Raume steht. Die Obergrenze liegt bei 10 Jahren.

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