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Der erste Schreck nach Verabschiedung der Erbschaftsteuer- und Bewertungsreform

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 7.1.2009 - unter Hinweis auf § 203 Abs. 2 BewG den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2009 anhand von Zinsstrukturdaten einen Wert von 3.61 v.H. errechnet. Zusammen mit dem gesetzlich normierten Risikozuschlag ergibt sich somit ein Kapitalisierungsfaktor von 12,33. Wenn ein Unternehmen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn von 100.000 € erwirtschaftet hat, ergibt sich somit ein bemerkenswerter Unternehmenswert von 1.233.000 €. Durch das kurze Zahlenbeispiel wird sicherlich sehr schnell deutlich, zu welchen Ergebnissen die Reformen ggf. führen bzw. wie schnell das Erfordernis der Erstellung eines individuellen Wertgutachtens im Raume stehen kann.

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