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Der EuGH grenzt den Formalismus der Finanzbehörden beim Vorsteuerabzug weiter ein

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 15.9.2016 - C 516/14, Barlis 06 die Handhabung der Finanzbehörden hinsichtlich ihrer formellen Anforderungen erheblich eingeschränkt.

In seiner Entscheidung hat der EuGH klargestellt, dass der Vorsteuerabzug nicht an formellen Voraussetzungen scheitern darf, wenn den Finanzbehörden sämtliche Informationen vorliegen, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts vorliegen.

Die Entscheidung des EuGH wird weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Betriebsprüfungsstellen haben.

Die Einzelheiten und die Grenzen der Auswirkungen wird wohl leider die Rechtsprechung ausloten müssen.


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