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Der Gesetzgeber dreht das Rad zurück: Gesellschafter-Darlehen gegenüber einer Kapitalgesellschaft

Ein langer Streit zwischen den Steuerpflichtigen und dem BMF hinsichtlich der Gesellschafter-Darlehen gegenüber einer Kapitalgesellschaft schien durch die Grundsatzentscheidung des BFH vom 24.10.2017 VIII R 13/15 entschieden zu sein.

Die Grundsatzentscheidung des BFH, die zu einer Berücksichtigung der Kapitalverluste im Bereich der Einkünfte aus § 20 EStG geführt hatte, führte zu einer Vielzahl von Folgeentscheidungen der Finanzgerichte.

Zahlreiche Veröffentlichungen und Gestaltungshinweise waren die Folge.

Das BMF hat diese Entscheidung jedoch nie im BStBl veröffentlicht und damit zum Ausdruck gebracht, dass es die Rechtsprechung des BFH nicht anwenden wird.

Nun wird deutlich, welchen Hintergrund dieses Verhalten der Finanzbehörden hat.

Im Rahmen des Gesetzentwurfs des Gesetzes zu steuerlichen Förderung der Elektromobilität, Artikel 2, § 20 Abs. 2 S. 3 EStG-Entwurf ist ein faktisches Nichtanwendungsgesetz zur Rechtsprechung des BFH enthalten.

Über diese Entwicklung und welche Reaktionen wir als Steuerberater nun zeigen müssen, informieren wir Sie im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-3-2019.


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