In der Entscheidung des BFH vom 15.1.2020 X R 18/18 führt die Übertragung eines Grundstücks auf die eigene GmbH & Co. KG, das grundlegend renoviert worden ist, zu einem Zählobjekt und somit zu einer Versteuerung im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels.
Die Entscheidung des X. Senats mutet auf den ersten Blick etwas überraschend an.
Beim zweiten Blick erkennt man jedoch die klare systematische Beurteilung des X. Senats.
Voraussetzung für eine zutreffende Beurteilung ist jedoch, die Kenntnis sämtlicher Fallstricke des Urteilssachverhalts.
Bei Kenntnis der bestehenden Fallstricke hätte sich das Ergebnis des X. Senats durch eine einfache Gestaltung verhindern lassen.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2020 klären wir Sie gerne über die bestehenden Fallstricke und die mögliche Gestaltung im Detail auf.