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Der nächste Schritt zur Fiskalkasse: Bundesrat beschließt die neue Kassensicherungsverordnung

Mit  dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 28.12.2016 hat der Gesetzgeber umfangreiche Neuerungen und vor allem Verschärfungen im Bereich des Kassenwesens eingeführt. Die beiden hervorstechenden sind sicherlich die Einführung einer Kassennachschau und vor allem der Einbau einer „zertifizierten Sicherheitseinrichtung“ in alle Systeme.

Die neue Verordnung gibt nun ergänzende Informationen zu den neuen verschärften Sicherheitsanforderungen im Bereich der elektronschen Kassenführung.

 Geregelt wird insbesondere:

  • welche Aufzeichnungssysteme von der Neuregelung betroffen sind,
  • wann und auf welche Weise eine GoBD konforme Protokollierung der Aufzeichnungen zu erfolgen hat,
  • wie ein Datenexport auf die Systeme des Finanzamtes sichergestellt wird,
  • die Mindestinhalte eines mit einer Kasse erstellten Beleges
  • die Ausgestaltung der technischen Sicherheitseinrichtung

 

Es bleibt festzustellen: Betriebsprüfungen (nicht nur) bei Barbetrieben im Zeitalter der GoBD und der verschärften Anforderungen an Kassen werden in Zukunft in vielen Fällen zu erheblichen Beanstandungen führen. Hierauf sollte man auf Beraterseite hinreichend vorbereitet sein. Im Herbst werden wir Sie zu diesem Thema auch mit einer neuen Seminarreihe unterstützen. Termine folgen bald auf unserer Homepage.


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