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Der neue Realteilungserlass: Der Dschungel wird durch das neue BMF-Schreiben immer unsystematischer

Der BFH hat mit zwei grundsätzlichen Entscheidungen aus 2015 zur Realteilung der Personengesellschaft Stellung bezogen und sich im Ergebnis gegen die bestehende Verwaltungsauffassung positioniert.

In der Entscheidung vom 17.9.2015 III R 49/13 war die Realteilung einer freiberuflichen GbR mit Teilbetrieben Inhalt des Urteils.

In der Entscheidung vom 16.12.2015 IV R 8/12 war im Ergebnis die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern in eine Schwester-Personengesellschaft der Inhalt des Urteils.

Das neue BMF-Schreiben vom 20.12.2016, DStR 2017, 106 wendet die Entscheidung vom 17.9.2015 III R 49/13 nun an und dehnt dessen Anwendung darüberhinaus auch noch auf Mitunternehmeranteile aus.

Die Entscheidung vom 16.12.2015 IV R 8/12 wird dagegen durch das BMF-Schreiben nicht einmal erwähnt und somit indirekt für nicht anwendbar erklärt. Aber gerade diese Entscheidung und deren Auswirkungen wären für die Praxis von erheblicher Gestaltungsbedeutung gewesen.

Durch das aktuelle BMF-Schreiben ist die Rechtslage für den Praktiker daher noch undurchsichtiger geworden.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2017 werden wir Sie über die aktuelle Rechtlage und die möglichen Gestaltungswege und Risiken informieren.

 


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