Der BFH hat mit zwei grundsätzlichen Entscheidungen aus 2015 zur Realteilung der Personengesellschaft Stellung bezogen und sich im Ergebnis gegen die bestehende Verwaltungsauffassung positioniert.
In der Entscheidung vom 17.9.2015 III R 49/13 war die Realteilung einer freiberuflichen GbR mit Teilbetrieben Inhalt des Urteils.
In der Entscheidung vom 16.12.2015 IV R 8/12 war im Ergebnis die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern in eine Schwester-Personengesellschaft der Inhalt des Urteils.
Das neue BMF-Schreiben vom 20.12.2016, DStR 2017, 106 wendet die Entscheidung vom 17.9.2015 III R 49/13 nun an und dehnt dessen Anwendung darüberhinaus auch noch auf Mitunternehmeranteile aus.
Die Entscheidung vom 16.12.2015 IV R 8/12 wird dagegen durch das BMF-Schreiben nicht einmal erwähnt und somit indirekt für nicht anwendbar erklärt. Aber gerade diese Entscheidung und deren Auswirkungen wären für die Praxis von erheblicher Gestaltungsbedeutung gewesen.
Durch das aktuelle BMF-Schreiben ist die Rechtslage für den Praktiker daher noch undurchsichtiger geworden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2017 werden wir Sie über die aktuelle Rechtlage und die möglichen Gestaltungswege und Risiken informieren.