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Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker: Welche Haftungsrisiken bestehen?

In der Fachzeitschrift ErbBstg 2020, 172 setzt sich der Verfasser (RA und Notar a.D. Gemmer) mit der o.a. Thematik auseinander.

 

Wie er ausführt ermutigt die BStBK Steuerberater seit Jahren dazu, die sog. vereinbaren Tätigkeiten verstärkt als Dienstleistung anzubieten.

Da der Steuerberater ohnehin in erbschaftsteuerlichen Fragen berät, liegt die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker (TV) nahe.

Der Verfasser stellt jedoch auch die bestehenden Risiken für den TV und weißt insbesondere auf die persönliche und unbeschränkte Haftung hin.

Soweit Sie sich mit der Frage der Übernahme einer Testamentsvollstreckung befassen sollten, empfehlen wir die Literatur der Veröffentlichung.

 

 


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