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Der taxnews-Rechtsbehelfshinweis: Legen Sie gegen sämtliche Einkommensteuerbescheide mit außergewöhnlichen Belastungen Einspruch ein
Die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster haben mit ihrer Kurzinformation Nr. 04 vom 14.12.2012 darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs der zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten beim Bundesfinanzhof und den Finanzgerichten anhängig sind.
Die Oberfinanzdirektionen weisen ihre Finanzämter daher an, entsprechende Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 1 Satz 1 AO ruhen zu lassen.
Aus diesem Grunde lautet der taxnews-Hinweis: Legen Sie gegen sämtliche Einkommensteuerbescheide, bei denen außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Belastung berücksichtigt worden sind, Einspruch ein und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens.