Das FG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 26.4.2018 11 K 789/14 zur der Frage Stellung genommen, in welchem Verfahren die durch einen ungetreuen Partner einer Steuerberatersozietät an der Sozietät vorbei "für eigene Rechnung" vereinnahmte Honorare zu erfassen sind.
Das FG in seiner Entscheidung zunächst zu dem Ergebnis gelangt, dass die Einnahmen als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH VIII R 21/18 beim BFH anhängig ist.
Der BFH wird nun Gelegenheit haben, sich zu einem sehr delikaten Sachverhalt zu äußern.