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Der V. Senat verändert die Rechtslage zur umsatzsteuerlichen Organschaft - informieren Sie sich hierüber mit taxnews-aktuell-1-2016
Noch bevor der XI. Senat des BFH mit der Nachfolgerechtsprechung zu „Larentia & Minerva“ und „Marenave“ bezüglich der ustlichen Organschaft auf dem Markt ist, veröffentlicht der V. Senat des BFH in der letzten Woche vier Urteile zu den Eingliederungsvoraussetzungen im Rahmen einer Organschaft.
Die Kernaussagen des V. Senats des BFH
Im Ausnahmefall können nunmehr auch Tochterpersonengesellschaften Organgesellschaft sein
Es bleibt beim Erfordernis des finanziellen und organisatorischen Über- Unterordnungsverhältnisses
Organträger kann nur sein, wer selbst wirtschaftlich tätig ist
Außerdem nimmt der BFH zu den Auswirkungen der Organschaft im Kontext der Problematik der Geschäftsveräußerung im Ganzen Stellung.
Die Entscheidungen werden Ihnen im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2016 (als Präsenz-, Online- oder als Video-Seminar) vorgestellt und die Konsequenzen für die Praxis erläutert.