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Der Verfasser des Newsletter ist kein „Freund“ von Gestaltungen mit dem sog. § 6b EStG-Modell: Welche Alternativen bestehen?

In der Musterrevison IV R 24/22 kann der BFH wieder einmal darüber befinden, welche Auswirkungen das § 6b EStG-Modell im Rahmen der übrigen Besteuerung hat.

 

Im konkreten Streitfall ist Wirkung des § 6b EStG-Modells im Rahmen des § 15a EStG streitig.

 

Über dieses Verfahren werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-02-2023 informieren.

 

Darüberhinaus wird Ihnen der Verfasser des Newsletters im Rahmen der Seminarreihe-taxnews-aktuell-02-2023 einen weitaus eleganteren Weg zur Gestaltung vorstellen.

 


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