Im Urteilsfall wurden die GmbH-Anteile unter Nießbrauch-Vorbehalt mit Stimmrecht auf die Nachfolgegeneration übertragen.
Hierdurch ergaben sich für die Beteiligten tatsächlich katastrophale ertragsteuerlich Auswirkungen.
Die Kenntnis des Urteils ist für den steuerliche Berater in jedem Fall von erheblicher Bedeutung.
Entscheidend dürfte es jedoch für unsere Mandanten sein, wie wir als steuerliche Berater ihren Übertragungswunsch auf die Nachfolgegeneration ohne eine Aufdeckung von stillen Reserven gestalten können.
Im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-04-2024 werden wir Ihnen das BFH-Urteil und die zwingend erforderlichen Gestaltungsschritte darstellen.