Mit seinem Urteil vom 23.11.2021 VIII R 17/19 hat der VIII. Senat die Verlagerung von Einkünften aus seiner Zahnarztpraxis auf seine 3 Kinder zugelassen.
Durch die zivilrechtlich wirksam vereinbarte „stille“ Beteiligung kann der Vater die Zahlungen an seine 3 Kinder im Rahmen der entstandenen Innengesellschaft als Betriebsausgaben abziehen.
Die am Urteil beteiligte Richterin Frau Prof. Dr. Werth beurteilt es als „kritisch“, dass durch diese einfache Gestaltung das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG einfach umgangen werden kann.