Sehr geehrte Damen und Herren!
Mehr als anderthalb Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember 2014 hat sich der Vermittlungsausschuss von Deutschem Bundestag und Bundesrat gestern am frühen Morgen auf den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts geeinigt.
Gegenüber der vom Deutschen Bundestag am 24. Juni verabschiedeten Version hat es noch einige Änderungen gegeben. Diese betreffen insbesondere die Ausgestaltung des vereinfachten Ertragswertverfahrens, des Vorwegabschlags und der Stundungsregelung.
Die von der A-Seite (SPD-geführte Bundesländer) gewünschte Verschärfung der Reinvestitionsrücklage, die "Stauchung" des Abschmelzmodells sowie insbesondere die Verschärfung der Besteuerung des nichtbegünstigten Verwaltungsvermögens und der Finanzmittel konnten nicht durgesetzt werden.
Die vorgenommenen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Gesetzentwurf können wie folgt kurz zusammengefasst werden:
- Der Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für die Ermittlung des Unternehmenswerts im vereinfachten Ertragswertverfahren wird fest ins Gesetz geschrieben. Der Faktor ist zwar jetzt etwas höher als im vorigen Gesetzentwurf (12,5), aber damit immer noch deutlich niedriger als im geltenden Recht (rd. 18).
- Der Vorwegabschlag von bis zu 30 % auf das begünstigte Betriebsvermögen wird nur dann gewährt, wenn nicht mehr als 37,5 % des Gewinns entnommen werden. Diese Größenordnung ist i.d.R. noch akzeptabel, allerdings ist nur die Entnahme der Ertragsteuern unschädlich, nicht hingegen die Entnahme der Erbschaftsteuer.
- Die 100%-ige Steuerbefreiung (Optionsverschonung) wird nur dann gewährt, wenn das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 20 % beträgt. Hier gilt jedoch ein Saldierungsverbot, d.h. Schulden bleiben unberücksichtigt,
- Der Rechtsanspruch auf Stundung bleibt, aber weiterhin nur im Todesfall und nur für das begünstigte Betriebsvermögen. Auf Antrag wird die Erbschaftsteuer bis zu 7 Jahre gestundet. Im ersten Jahr zinsfrei und dann mit 6 % pro Jahr. Die A-Seite (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) hatten für die ersatzlose Streichung der Stundung plädiert. Auch vor diesem Hintergrund ein noch vertretbares Ergebnis.
Die Details können Sie hier entnehmen.
Über die Details der nun vereinbarten Neureglung werden wir Sie und Ihre Mitarbeiter Anfang Oktober in einem 1-stündigen Online-Seminar informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
taxnews-Team