Zur grundlegenden Abgrenzung dieser beiden Beurteilungen hatte sich das IDW in seiner Stellungnahme IDW RS IFA 1 mit Datum von 25.11.2015 geäußert.
Diese Stellungnahme ist auf den Stand 6.11.2024 (IDW RS IFA 1 nF) fortgeschrieben worden.
Danach gelten die Neuregelungen für Abschlüssen von Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2025 beginnen (freiwillig auch früher).
Im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025 wird Sie der Verfasser der Newsletter hierüber informieren.