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Die Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand in der Handelsbilanz

Zur grundlegenden Abgrenzung dieser beiden Beurteilungen hatte sich das IDW in seiner Stellungnahme IDW RS IFA 1 mit Datum von 25.11.2015 geäußert.

 

Diese Stellungnahme ist auf den Stand 6.11.2024 (IDW RS IFA 1 nF) fortgeschrieben worden.

 

Danach gelten die Neuregelungen für Abschlüssen von Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2025 beginnen (freiwillig auch früher).

 

Im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025 wird Sie der Verfasser der Newsletter hierüber informieren.

 


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