Alle Artikel anzeigen

Die aktuelle Rechtslage zur Frage, ob Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind

Aufgrund der Einführung der einschränkenden Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG hat sich seit 2013 die Frage gestellt, ob Scheidungskosten noch immer als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Das FG Münster hat in einem aktuellen Beschluss zur ADV vom 19.6.2015 - V 795/15 E rkr. entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Nichtabzugsfähigkeit bestehen. Somit folgt das FG Münster der Rechtsauffassung des FG Rheinland-Pfalz. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Streitfrage liegt jedoch noch nicht vor. Es liegen jedoch diesbezüglich zwei Musterrevisionen (VI R 66/14 und VI R 81/14) beim VI. des BFH vor. Diese Musterverfahren beim BFH bedeuten daher, dass entsprechende Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden und die Verfahren offen gehalten werden müssen.

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!