Alle Artikel anzeigen
Die aktuelle Rechtslage zur Frage, ob Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind
Aufgrund der Einführung der einschränkenden Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG hat sich seit 2013 die Frage gestellt, ob Scheidungskosten noch immer als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Das FG Münster hat in einem aktuellen Beschluss zur ADV vom 19.6.2015 - V 795/15 E rkr. entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Nichtabzugsfähigkeit bestehen.
Somit folgt das FG Münster der Rechtsauffassung des FG Rheinland-Pfalz.
Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Streitfrage liegt jedoch noch nicht vor.
Es liegen jedoch diesbezüglich zwei Musterrevisionen (VI R 66/14 und VI R 81/14) beim VI. des BFH vor.
Diese Musterverfahren beim BFH bedeuten daher, dass entsprechende Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden und die Verfahren offen gehalten werden müssen.