Das SG Stuttgart ist in seinem Urteil vom 16.1.2020 – S 24 BA 6242/18 zu einem klaren Ergebnis gelangt.
Übernimmt eine Steuerberaterin nach dem Beratervertrag
- weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate,
- ist nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei eingegliedert und
- erhält keinen festen Stundenlohn, sondern eine reine Umsatzbeteiligung,
- liegt nach Auffassung des SG eine selbständige Tätigkeit vor
Die Entscheidung des SG Stuttgart ist für den Gestalter derartiger Verträge richtungsweisend.