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Die Annahme einer selbständigen Tätigkeit bei einer Steuerberaterin, die ausschließlich für eine Steuerberaterkanzlei tätig ist!

Das SG Stuttgart ist in seinem Urteil vom 16.1.2020 – S 24 BA 6242/18 zu einem klaren Ergebnis gelangt.

Übernimmt eine Steuerberaterin nach dem Beratervertrag

  • weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate,
  • ist nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei eingegliedert und
  • erhält keinen festen Stundenlohn, sondern eine reine Umsatzbeteiligung,
  • liegt nach Auffassung des SG eine selbständige Tätigkeit vor

Die Entscheidung des SG Stuttgart ist für den Gestalter derartiger Verträge richtungsweisend.


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