Der BFH hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 21.7.2020 IX R 26/19 zu der o.a. Fragestellung grundsätzlich Stellung bezogen.
Über diese Entscheidung haben wir Sie bereits informiert. Die Details der Entscheidung werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2021 vorstellen.
In einer aktuellen Veröffentlichung, DB 2021, 190 hat der RiBFH Dr. Graw die Hintergründe der Entscheidung und die Auswirkungen für die Praxis dargestellt.
Wir empfehlen daher in einschlägigen Streitfällen die Literatur der Veröffentlichung.