Die Fragen zur Bilanzierung von Pensionszusagen und deren etwaige Behandlung als vGA sind in den Jahren 2012 und 2013 mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des BFH gewesen.
Das BMF hat dieser Rechtsprechung nun Rechnung getragen und seine bisherigen Rechtsauffassungen durch das BMF-Schreiben vom 9.12.2016 angepasst.
Das BMF-Schreiben enthält eine Vielzahl von grundsätzlichen Änderungen, die für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2017 werden wir Sie und Ihre Mitarbeiter über die neue Rechtslage informieren.