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Die derzeitige Lage hinsichtlich der Steuererklärungsfristen: Ein undurchsichtiger und rechtmäßiger Zustand?

Der Gesetzgeber macht im Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens den Versuch hier wieder eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Demnach soll ab 1.1.2017 folgende bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden: Die bisherigen Weisungen der Finanzbehörden sollen gesetzlich verankert werden, § 149 AO-E. Danach wird in "Beraterfällen" eine grundsätzliche Abgabefrist bis zum 28.2. verankert, § 149 Abs. 3 AO-E. Firstverlängerungen darüber hinaus werden nach § 149 Abs. 6 AO-E nur noch dann gewährt, wenn eine Kontingentierung gegeben ist. Wie sieht die Situation zur Zeit in Deutschland aus? Zur Zeit regelt jedes Bundesland die Abgabefristen individuell und m.E. teilweise ohne entsprechende Rechtsgrundlage.. Die praxisorientierteste Regelung hat das Land Hessen getroffen, in dem im Ergebnis die nun im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Regelung bereits jetzt angewendet wird. Einzelne Bundesländer wenden diese Regelung faktisch auch an, ohne jedoch eine offizielle Weisung erteilt zu haben. Andere Bundesländer haben bereits vor Jahren (und praktizieren es auch heute noch so) ein Kontingentierungsverfahren für sämtliche Fallgestaltungen eingeführt, in den die Steuererklärungen nach dem 31.12. des Folgejahres abgegeben werden. Festzuhalten ist, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind und sich an dieser Stelle die Frage stellt, ob die teilweise bestehenden restriktiven Vereinbarungen zwischen den Finanzbehörden und den Steuerberaterkammern nach der bisherigen Rechtslage eine Rechtsgrundlage haben. Was darf nicht vergessen werden? Bei der Betrachtung der bisherigen Handhabung durch die einzelnen Bundesländer fällt auf, dass es hier ein deutliches Gefälle gibt. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Interessenlage der steuerlichen Berater und der Finanzbehörden im Ergebnis identisch ist. Beide Seiten haben das Bestreben, möglichst keine zwei Veranlagungszeiträume parallel in der Bearbeitung zu haben. Der Versuch des Gesetzgebers diesem Umstand nun Rechnung zu tragen, ist daher sehr begrüßenswert. Die restriktive Handlungsweise einzelner Bundesländer  - bis zur ohnehin geplanten Änderung der Rechtslage - ist daher unverständlich und ggf. auch nicht rechtmäßig. Im konkreten Einzelfall sollte m.E. daher der Rechtsweg beschritten werden, um abzuklären, ob die derzeitige Handlungsweise in einzelnen Bundesländern rechtmäßig ist.

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