- ob für den Nachweis der Investitionsabsicht bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 bis 4, 7 EStG im Fall einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung eine verbindliche Bestellung von Wirtschaftsgütern, die zu wesentlichen Betriebsgrundlagen des eröffneten Betriebs zählen, erforderlich ist
- oder ob insbesondere wegen der geringeren Missbrauchsgefahr im Vergleich zur Vorgängerregelung (§ 7g Abs. 3 bis 8 EStG a.F.) auch andere Nachweise ausreichend sind.
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Die Entscheidungen des BFH ergehen in Kürze: Nachweis der Investitionsabsicht bei Betriebseröffnungen
Der X. Senat wird sich in den Verfahren X R 20/11 und X R 42/11 mit der Frage auseinandersetzen,