Bei Grundstücksunternehmen wird aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 9 Nr. 1 S 2 - 5 GewStG eine erweiterte Kürzung gewährt.
Hintergrund ist, dass eine Doppelbelastung mit GewSt und Grundsteuer vermieden werden soll.
Aus diesem Grunde hat die Regelung einen realen Hintergrund.
Nun suchen die Finanzbehörden offenkundig vermehrt Gründe, um die Anwendung dieser sinnvollen Regelung zu verhindern.
Die Weisung der OFD NRW vom 28.9.2018, Kurzinformation 05-2018 ist ein typisches Beispiel hierfür.
Hier wird mit dem unerfreulichen Gedanken gespielt, ob die PKW-Überlassung für private Zwecke an die Geschäftsführung bzw. Arbeitnehmer bereits schädlich ist.
In der Praxis muss hier somit erhebliche Sorgfalt aufgebracht werden, um die erweiterte Kürzung nicht zu gefährden.