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Die Geltendmachung des Pflichtteils durch Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils ist immer wieder ein Ärgernis: Eine neue Gestaltungsidee als Antwort auf das einschlägige BFH-Urteil

Die vorstehende Fragestellung ist regelmäßig Gegenstand von Diskussionen bei der Abfassung von Testamenten.

In diesem Rahmen werden dann häufig sog. Pflichtteilsstrafklauseln in den Testamenten vorgesehen.

Zudem sollen die Kinder, die ihren Pflichtteil nicht geltend machen, durch eine sog. Jastrowsche Klausel 1.0 „belohnt“ werden.

Diese „Belohnung“ hat der BFH mit seinem Urteil vom 11.10.2023 II R 34/20 jedoch „bestraft“.

Nun gibt es in der Literatur einen  positiven Lösungsansatz als Antwort auf die BFH-Entscheidung.

Der Verfasser der Newsletter wird Sie über diesen Lösungsansatz im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2025 informieren.


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