Das FG Köln hat mit seinem Urteil vom 20.11.2021 – 14 K 1178/20 ur o.a. Frage grundsätzlich Stellung bezogen.
Finanzrichter Dr. Henningfeld hat das Urteil und seine Bedeutung für die Praxis in seiner Veröffentlichung (DB 2022, 1037) aktuelle erläutert.
Um weitere Hintergründe zu dieser spannenden Rechtsfrage zu erfahren, empfehlen wir die Literatur seiner Veröffentlichung.