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Die Grundsatzentscheidung des BFH zu fehlerhaften elektronischen Registrierkassen bei einer § 4 (3) EStG-Rechnung

Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 8.8.2019 X B 117/18 grundsätzlich zur vorstehenden Problematik Stellung bezogen.

Die 3 klaren und nicht sehr aufbauenden Leitsätze lauten wie folgt:

Die beiden Gründe, die zu einer Schätzungsbefugnis des Finanzamtes führen:

 

  1. Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons. 

  2. Weisen die Z-Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht.

 

Zur Verpflichtung des Klägers in einem NZB-Verfahren

Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode.

Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten.

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