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Die Güterstandswechsel und Güterstandsschaukeln als Gestaltungsmittel: Vorsicht vor Querschenkungen und Ertragsteuerbelastungen

Seit der BFH die Güterstandsschaukel mit seiner Entscheidung vom 12.7.2005 II R 29/02 als zulässig eingestuft hat, wird sie in Praxis häufig angewendet.

Ihre Anwendung kann jedoch auch Querschenkungen und Ertragsteuerbelastungen auslösen.

Mit diesen Gefahren und wie sie umgangen werden können befasst sich die Veröffentlichung von Stein, ErbBstg 2020, 122.

Soweit Sie zur Zeit konkret eine derartige Maßnahmen planen, empfehlen wir die Literatur dieses Artikels.

 


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