Alle Artikel anzeigen
Die Haftung eines Arbeitnehmers bei der Beschädigung eines Dienstfahrzeugs
In einer interessanten Veröffentlichung schildert Winstel, LGP 2016, 15 die Haftungsrisiken des Arbeitnehmers bei einer Beschädigung eines Dienstfahrzeugs.
Die Kernaussagen der Veröffentlichung können wie folgt kurz zusammengefasst werden:
Bei leichter Fahrlässigkeit (Schleudern durch Aquaplaning) haftet der Arbeitnehmer nicht.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit (Auffahrunfall wegen eines zu geringen Abstands) haftet der Arbeitnehmer je nach dem Grad seines Verschuldens.
Bei grober Fahrlässigkeit (Rote Ampel überfahren etc.) haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich voll.
Bei Vorsatz (der Schaden wird absichtlich verursacht) haftet der Arbeitnehmer immer voll.
Die Einzelheiten können Sie der o.a. Veröffentlichung entnehmen.