Die Kernaussagen
Die OFD Karlsruhe hat am 3.4.2019 (S 0315 – St 42, NWB PAAAH-12546) eine überarbeitete Information zum Thema „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ veröffentlicht.
Sie fasst aus Verwaltungssicht die Ordnungsmäßigkeitsgrundsätze zusammen. Diese sollten in der betrieblichen Praxis streng befolgt werden.
Denn ist die Kassenführung nicht ordnungsgemäß, hat dies – so die OFD Karlsruhe eindeutig – den Verlust der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung zur Folgen und Hinzuschätzungen drohen.
Der Praxishinweis
Die Finanzverwaltung weist auch darauf hin, dass mit Standardsoftware (z. B. Office-Programmen) erstellte Tabellen nicht dem Grundsatz der Unveränderbarkeit entsprechen.
Am Markt erhältliche Software wird nur dann von der Finanzbehörde als ordnungsgemäß anerkannt, wenn eine nachträgliche Änderung nicht möglich ist oder mit einem entsprechenden Vermerk gekennzeichnet wird.