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Die Lohnsteuer-Nachschau: Eine weitere Außenprüfung ohne eine Vorankündigung
Mit der Einfügung des § 42g EStG hat der Gesetzgeber den Finanzbehörden ein weiteres Instrument zur Durchführung von Außenprüfung ohne eine Vorankündigung an die Hand gegeben.
Die Vorschrift ist bereits seit dem 30.06.2013 wirksam.
Bisher hatte sich die Finanzverwaltung jedoch noch nicht zu der Anwendung der Vorschrift geäußert.
Mit BMF-Schreiben vom 16.10.2014 hat das BMF nun die näheren Ausführungsbestimmungen bekannt gegeben. Informieren Sie sich daher aktuell über dieses neue Instrument der Finanzbehörden.