Mit Urteil vom 16.9.2022 (IV R 7/18) hat der BFH die personelle Verflechtung bei mittelbarer Beteiligung an einer Besitz-Personengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft bejaht und damit seine Rechtsprechung im Bereich der Betriebsaufspaltung geändert. Durch diese Entscheidung haben sich erhebliche Veränderungen im Rahmen der steuerlichen Beratung der Mandanten ergeben.
Über diese Änderung der Rechtsprechung haben wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2022 unterrichtet.
BMF wendet geänderte BFH-Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung bei mittelbarer Beteiligung auf der Grundlage des aktuellen BMF-Schreibens vom 21.11.2011 nun erst ab VAZ 2024 an.
Aus Vertrauensschutzgründe hält die Finanzverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt an der alten Rechtslage fest.
Diese Regelung bietet dem steuerlichen Berater die Möglichkeit, die erheblichen Folgen der Entscheidung gestaltend zu verhindern. Über diese Gestaltungen werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2023 informieren.