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Die nächste Runde wird eingeläutet: Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen?
Wir haben mit unserem Newsletter und im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass FG-Urteile den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen positiv beurteilen, vgl. die Revisionsverfahren VI R 66/14, VI R 81/14 und VI R 19/15.
Nun hat die Bundesregierung zur Frage Stellung genommen, wie sie die Situation beurteilt.
Nach der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs der Bundesregierung Dr. Meister (BT-Drucksache 18/8458), sind Scheidungskosten nach der Neufassung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.
Es wird spannend sein, wie sich der VI. Senat zu dieser Fragestellung in den o.a. Revisionsverfahren positionieren wird.
In der Praxis ist daher zu empfehlen, entsprechenden Fallgestaltungen im Hinblick auf die o.a. Revisionsverfahren offen zu halten.