Der X. Senat des BFH hat sich mit seinem Urteil vom 6.4.2016 X R 52/13 sehr grundsätzlich zum Verpächterwahlrecht bei Rechtsnachfolgern geäußert. Demnach steht das Verpächterwahlrecht nun folgenden Personenkreisen zu:
- Dem ehemaligen Betriebsinhaber
- Dem voll unentgeltlichen Erwerber des Verpachtungsbetriebs
- Und nun auch - abweichend von der bisherigen h.M. - dem teilentgeltlichen Erwerber des Verpachtungsbetriebs
Aufgrund dieser Entscheidung des X. Senats herrscht nun in der gestaltenden Beratung Rechtssicherheit. Im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-3-2016 werden wir über die Folgen der Entscheidung berichten.