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Die Rechtslage wird hinsichtlich der Berücksichtigung von Ausfällen von privaten Darlehensforderungen immer undurchsichtiger!

Der BFH hat mit seinem Grundsatzurteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 eine Welle von FG-Urteilen ausgelöst.

Das aktuellste Urteil des FG Düsseldorf vom 18.7.2018 7 K 3302/17 E befasst sich mit der spannende Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung des Verlustes.

Das FG ist dabei - abweichend von der Rechtsauffassung der Finanzbehörden - zu dem Ergebnis gelangt, dass dieser Zeitpunkt nicht mit dem Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG identisch ist, sondern weit vorher anzunehmen sein kann.

Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision beim BFH eingelegt, die unter dem AZ VIII R 28/18 anhängig ist.

Wir werden Sie im Rahmen der Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-4-2018 über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informieren.


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