Die Finanzbehörden haben mit ihrem BMF-Schreiben vom 30.06.2021, BStBl 2021 I, 908 zur o.a. Thematik ausführlich Stellung bezogen.
Steuerberater Daniel Hermes hat in seinem Beitrag in den NWB 2021, 3534 hierzu einen umfangreichen Leitfaden veröffentlicht.
Soweit Sie in den Unternehmen Ihrer Mandanten sicherstellen möchten, dass ein entsprechender Betriebsausgabenabzug gewährleistet werden kann, empfehle ich die Literatur dieses Leitfadens.