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Die steuerliche Behandlung der Erhaltungsrücklage / Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen

Die Finanzbehörden haben in Form der Verfügung der OFD Frankfurt/Main vom 9.11.2022 S 2211 A – 12 – St 214 umfassend Stellung genommen.

 

Hierbei ist die Weisung auf die grunderwerbsteuerlichen und die ertragsteuerlichen Fragestellungen eingegangen.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-02-2023 werden wir Sie u.a. über diese Thematik informieren.


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