Die Verteilung von Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV birgt in der praktischen Beratung erhebliche Risiken.
Verschiedene Entscheidungen der FG haben sich bereist mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt und sich hierbei über die Regelungen in des EStR hinweggesetzt.
Nun hat sich auch der IX. Senat des BFH mit seinem Urteil vom 25.9.2017 IX S 17/17 mit einer derartigen Fragestellung befasst.
In seiner Entscheidung hat es der IX. Senat ausgeschlossen, dass der Eigentümer den nicht verteilten Aufwand, der durch den Vorbehaltsnießbraucher getragen worden ist, nach dessen Tod als Werbungskosten abziehen kann.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell4-2017 (im Präsenz- und Online-Seminar) werden wir Ihnen die gesamte Problematik darstellen und Ihnen potentielle Lösungswege aufzeigen.