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Die Veruntreuung von Betriebsvermögen innerhalb einer Freiberufler-GbR: Im konkreten Revisionsfall durch die Verschiebung von Privatausgaben in den betrieblichen Bereich

Die aktuelle Revision auf der Grundlage der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 12.4.2018 – 13 K 13227/16, Rev. AZ BFH VIII R 6/19 macht ein Problem deutlich, dass der BFH – aufgrund der aktuellen Zulassung der Revision – offenkundig auch einmal klarstellend entscheiden möchte.

Es geht dem Grunde nach um die Beantwortung der Grundsatzfrage, wer die Mehrgewinne zu versteuern hat, die nach einer Betriebsprüfung aus dem Grunde entstehen, weil ein Gesellschafter private Aufwendungen innerhalb der GbR als Betriebsausgaben abgezogen hat.

Das FG rechnet die Gewinne den Beteiligten dem Grunde nach, nach dem normalen Gewinnverteilungsschlüssel zu.

Es wird spannend sein, wie sich der VIII. Senat des BFH hierzu positionieren wird.

Das Grundproblem des hier vorliegenden Streits liegt m.E. regelmäßig in den unzureichenden Gesellschaftsverträgen bei freiberuflichen Personengesellschaften.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2019 werden wir Ihnen die Streitsache vorstellen und Ihnen Wege aufzeigen, wie dem hier beschriebenen Dilemma durch wirksame Gesellschaftsverträge entgangen werden kann.


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