Das FG Münster hat mit Urteil vom 29.4.2021, 1 K 2214/17 E, G, U, F entschieden, dass die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei der Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel darstellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.
In einschlägigen Streitfällen, sollten Sie die Entscheidung des FG Münster beiziehen.