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Die Verwendung einer Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu einem Mangel der Kassenführung

Das FG Münster hat mit Urteil vom 29.4.2021, 1 K 2214/17 E, G, U, F entschieden, dass die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei der Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel darstellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.

 

In einschlägigen Streitfällen, sollten Sie die Entscheidung des FG Münster beiziehen.


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