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Die Weigerung der Finanzbehörden: Keine Anwendung der Grundsatzentscheidung des BFH zum Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Der BFH hat mit Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 entschieden, dass der Ausfall einer privaten Forderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu einem relevanten Verlust im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen führt.

Diese Entscheidung des VIII. Senats des BFH hat zu einem erheblichen Umdenken (insbesondere im Anwendungsbereich des § 17 EStG)im Rahmen der gestaltenden Steuerberatung geführt.

Nun haben die Finanzbehörden - wie zu erwarten gewesen ist - auf die Entscheidung des VIII. Senats reagiert.

Wie die OFD NRW mit Kurzinformation ESt vom 23.1.2018 mitgeteilt hat, werden die Finanzbehörden die Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus vorerst nicht anwenden.

Einschlägige Fallgestaltungen müssen dennoch i.S.d. Entscheidung des BFH offen gehalten werden.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen zu dieser Rechtsfrage laufend - auch im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell - informieren.


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