Die vorstehende Fragestellung entsteht in der Praxis im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig.
Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 11.10.2019 – 13 K 172/17 E lehrbuchartig mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Im Kern kommt es nach Auffassung des FG Münster darauf an, ob ein fremdüblicher Überlassungs- oder Nutzungsvertrag (z.B. im Geschäftsführervertrag) vereinbart worden ist.
Soweit diese Voraussetzung nicht gegeben ist, liegt nach Auffassung des FG eine VGA vor.
Die Details zur Abgrenzung können Sie dem Urteil selbst entnehmen.