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Dienstwagenbesteuerung

Der VI. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 28.8.2008 VI R 52/07 deutlich gemacht, dass ein Zuschlag für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte stets dann zu erfolgen hat, wenn die Grundvermutung für eine derartige Nutzung nicht entkräftet werden kann. Durch die Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahres-Bahnfahrkarte kann dieser Anscheinsbeweis jedoch entkräftet werden.

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