In seiner Entscheidung vom 10.10.2017 X R 1/16 musste sich der X. Senat des BFH mit der bedeutsamen Frage auseinandersetzten, ob ein Teil einer Doppelgarage an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus zu Betriebsvermögen wird, weil in dieser Garage u.a. ein betriebliches Fahrzeug abgestellt wird.
Der X. Senat des BFH hat die Gelegenheit dazu genutzt, ein Urteil - das einem Lehrbuch gleichkommt - in die Welt zu setzen.
Das Ergebnis ist - nach systematischer Überlegung - selbstverständlich eindeutig: Ein Nein ist die richtige Antwort.
Falls Sie auch ein derartiges Problem haben sollten, lesen Sie bitte das gesamte Urteil.