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Diskussionen um das steuerliche Einlagenkonto: Berichtigung nach § 129 AO trotz fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Wertes

Die vorstehende Fragestellung ist immer wieder Streitgegenstand zwischen unseren Mandanten und den Finanzbehörden.

 

Der BFH hat mit seinem Grundsatzurteil vom 22.10.2024 VIII R 33/21 klargestellt in welchem Rahmen eine Berichtigung nach § 129 AO erfolgen kann.

 

In einschlägigen Streitfällen empfehlen wir die Hinzuziehung der Entscheidung des VIII. Senats des BFH.


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