Der BFH hat mit Beschluss vom 17.1.2022 II B 49/21 eine NZB zur vorstehenden Fragestellung als unbegründet zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat gegen den Beschluss des II. Senats des BFH jedoch Verfassungsbeschwerde eingelegt, die unter dem AZ 1 BvR 804/22 anhängig ist.
In der Veröffentlichung von Valbuena/Rennar, DStR 2023, 2825 wird die aktuelle rechtliche Situation umfassend dargestellt.
Informieren Sie sich unmittelbar durch die Literatur dieser Veröffentlichung.