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Doppelte Haushaltsführung
Der VI. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 30.10.2008 VI R 10/07 eine grundlegende Entscheidung zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gemacht. Demnach sind die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung bei zwei berufstätigen Ehegatten zeitlich unbeschränkt abzugsfähig. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten unter Beibehaltung der ursprünglichen Familienwohnung als Erwerbswohnung ist unerheblich.