Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist in Grenzfällen, in Form der Nutzung durch Angehörige, häufig streitig.
Diesbezglich sind aktuell 3 Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
Es wird spannend sein, wie sich der IX. Senat des BFH hier positionieren wird.
Im jüngsten Streitfall beim FG Düsseldorf (Urteil vom 2.3.2023 – 14 K 1525/19 E, F wurde die Wohnung der Mutter der Ehefrau überlassen. Das FG Düsseldorf hat eine Anwenung der Ausnahmeregelung abgelehnt. Gegen die Entscheidung ist Revision eingelegt worden, die unter AZ IX R 13/23 beim BFH anhängig ist.
Daneben sind zwei weitere Revisionsverfahren unter den AZ IX R 11/21 und IX R 10/22 beim BFH anhängig.
In Streitfällen sollten die entsprechenden Steuerfestsetzungen daher offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 werden wir Sie über die diesbezüglich aktuelle Situation informieren.