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E-Bilanz wird um ein Jahr verschoben!
Das Bundesfinanzministerium hat heute Morgen mitgeteilt, dass die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung um ein Jahr verschoben werden soll.
So sieht es der Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5 b des Einkommensteuergesetzes vor, über den der Bundesrat am 17. Dezember 2010 entscheiden wird.