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Ehescheidungskosten sind weiter steuerlich abzugsfähig
Das FG Köln hat mit Urteil vom 13.1.2016 - 14 K 1861/15 zur Frage Stellung genommen, ob Ehescheidungskosten auch aufgrund der neuen Rechtslage weiterhin steuerlich abzugsfähig sind.
Das FG Köln ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kosten auch nach der heutigen Rechtslage weiterhin abzugsfähig sind, da die Rechtsanwalt- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens nicht unter den Begriff "Prozesskosten" i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG fallen.